Urlaub an der Mittelmosel

Wein- und Ferienwohnung

Haus Anita

Anita Steffen

Moselstr. 16

D – 54492 Zeltingen – Rachtig

Telefon 06532 – 4730

Email: info@weingut-steffen.de

Einzelunternehmen

Umsatzsteuer-ID: DE292993630

Verantwortlicher im Sinne von §10 Abs. 3 MDStV und TMG

Anita Steffen (Kontaktdaten wie oben)

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,

ie Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Umsetzung: Internet Desing Decker – Zeltingen

 

Vetragssprache: Dieser Vetrag ist in Deutsch geschrieben

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Reservierung/Buchung
Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages kommt durch die mündliche, schriftliche, fernmündliche oder elektronische Beauftragung des Gastes zur Reservierung/Buchung der Ferienwohnung zustande. Durch die Reservierung/Buchung bzw. Einzug und Nutzung der Ferienwohnung erkennen der Besteller und die mit ihm angemeldeten Gäste diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vollem Umfang an.

 

Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gast und der Vermieter sind dann an die Einhaltung des Beherbergungsvertrages und der Regeln zur Nutzung der Ferienwohnung gebunden und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. Wenn Stornierungen oder Buchungsbestätigungen aufgrund fehlerhafter Übermittlung beim Vermieter nicht eingehen, so muss der Gast innerhalb des Zeitraums, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort (Reservierungs- oder Absagebestätigung) zu rechnen ist, mündlich, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch beim Vermieter nachfragen.

 

Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich die Ferienwohnung gereinigt, vollständig und pünktlich zu dem in „Check in/Check out“ genannten Zeitpunkt dem Gast zur Verfügung zu stellen. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ferienwohnung als in einwandfreiem Zustand übergeben.

 

Stornobedingungen
Der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag hat mündlich, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch zu erfolgen. Nimmt der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch gelten folgende Stornobedingungen: Bis 31 Tage vor dem gebuchten Termin ist der Rücktritt kostenfrei. Von 30 Tage bis 15 Tage vor dem Buchungstermin werden 70 % und ab 14 Tagen vor dem Buchungstermin werden 80 % der Mietkosten berechnet, soweit es dem Vermieter nicht gelingt, die Wohnung während des annullierten Zeitraums anderweitig zu vermieten. Findet der Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt statt, so müssen die Mietkosten in voller Höhe bezahlt werden. Eine Rückvergütung findet nicht statt.

 

Untervermietung
Eine Untervermietung der Ferienwohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Check in/Check out
Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreistag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr an den Vermieter übergeben werden. Das Geschirr muss gespült und eingeräumt sein. Wenn die Verschmutzung der Ferienwohnung oder des Zubehörs das übliche Maß erheblich übersteigt, so wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 100 € oder nach Erfordernis fällig.

 

Rauchverbot
Innerhalb der Ferienwohnung herrscht striktes Rauchverbot. Für alle Schäden und Folgekosten wie Raumluftreinigung, zusätzliche Intensivreinigung der Wände und Einrichtungen, oder Ersatz von durch das Rauchen nicht mehr verwendbarer Einrichtungsgegenstände haften die Gäste in vollem Umfang.

 

Wohlverhalten
Der Gast hat sich so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht in besonderem Maße durch ihn beeinträchtigt wird. Ruhestörungen, besonders zur Nachtzeit, oder Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berechtigen den Vermieter zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Der Gast hat in diesem Fall die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Eine Nichtbeachtung bzw. Weigerung zum Verlassen der Ferienwohnung zieht eine Strafanzeige gem. § 123 StGB (Hausfriedensbruch) nach sich. Ein Rückerstattungsanspruch auf bereits gezahlten Mietpreis hat der Gast in diesem Fall nicht.

 

Schadenersatz
Wenn bei unsachgemäßen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Zubehör sowie durch mitgebrachte Gegenstände und Geräte Schäden an der Wohnung, den Installationen und der Einrichtung auftreten, sind diese vom Gast zu ersetzen.

 

Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

 

Elektrogeräte
Die Elektrogeräte sind sachgerecht zu bedienen. Mitgebrachte Elektrogeräte müssen den geltenden technischen Regeln entsprechen und ebenfalls sachgerecht eingesetzt werden.

 

Nutzungsbedingungen/Verlust
Die Nutzung evtl. auf dem Grundstück bereitstehender Spiel- und Freizeitgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie bei der Benutzung der Geräte durch Ihre Kinder besonderen Aufsichtspflichten gerecht werden müssen. Auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Der Verlust der Wohnungsschlüssel oder deren Beschädigung ist dem Vermieter sofort zu melden, die Kosten für die Reparatur oder deren Ersatz sind vom Gast zu ersetzen.

 

Internet
Falls Internet zur Verfügung gestellt wird, so darf dieses nur zu Informationszwecken genutzt werden. Es ist verboten, illegale Dateien, Bilder, Musik, Filme etc. downzuloaden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass minderjährige Kinder keinen uneingeschränkten Zugang zum Internet erhalten. Auch hier wird auf die besonderen Aufsichtspflichten durch die betreuenden Personen hingewiesen.

 

Diebstahl
Jeder Diebstahl, oder die mutwillige bzw. vorsätzliche oder verschwiegene Beschädigung von Einrichtungsgegenständen wird zur Anzeige gebracht.

 

Verstöße gegen den Beherbergungvertrag
Der zwischen Vermieter und Gästen geschlossener Beherbergungsvertrag verliert bereits bei einmaligem Verstoß der Gäste gegen die darin enthaltenen Vereinbarungen gleich welcher Art – sowie gegen diese AGB ohne Frist seine Gültigkeit. Geben die Gäste die Ferienwohnung nicht sofort mitsamt aller Schlüssel an den Vermieter heraus, so erfüllt dies den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Er wird ebenso wie Einmietbetrug gemäß § 263 StGB bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

 

Eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts
Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung über einen vereinbarten Zeitraum hinaus ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Er wird ebenso wie Einmietbetrug gemäß § 263 bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

 

Zwangsräumung
Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung sowie bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses oder eines Teils ist der Vermieter berechtigt, sofort ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der dort vorgefundenen Besitztümer die Ferienwohnung auf Kosten der Gäste eigenhändig zu räumen oder räumen zu lassen und die Schlösser auf Kosten des Gastes auszutauschen.

 

Wertgegenstände der Gäste
Wertgegenstände der Gäste kann der Vermieter bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen einbehalten. Begleichen die Gäste nicht innerhalb von 7 Tagen sämtliche ausstehenden Forderungen, ist der Vermieter berechtigt, die Wertgegenstände der Gäste zu veräußern und den Erlös einzubehalten.

 

Zutritt des Vermieters
Die Gäste willigen ausdrücklich ein, dass der Zutritt des Vermieters ohne Ankündigung sowie ohne gerichtliches Verfahren oder polizeiliche Hilfe erfolgen kann. Die Gäste haben die Ferienwohnung bei Erscheinen des Räumungspersonals unverzüglich unter Herausgabe der Schlüssel zu verlassen und ihre neue Adresse mitzuteilen.

 

Tagespreis der Ferienwohnung
Der Tagespreis für die Miete der Ferienwohnung beträgt bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters grundsätzlich 150,- Euro. Dieser ist vierwöchentlich im Voraus in einer Gesamtsumme von 4200,- Euro mitsamt einer Kaution in Höhe einer vollen Monatsmiete von 4500,- respektive 4650,- Euro zu zahlen.

 

Akzeptanz der Zahlungsbedingungen
Die jeweils vom Vermieter mitgeteilten Zahlungsbedingungen gelten mit Buchung bzw. Einzug und Nutzung der Ferienwohnung in vollem Umfang als akzeptiert.

 

Unwirksamkeitsregel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.